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Teil der Gesamtanlage:
Eichelsachsen
Etwas oberhalb der Kirche und neben dem früheren Gemeindewirtshaus und dem Gemeindebrunnen gelegen, bildet das Backhaus ein weiteres wesentliches Element der Dorfmitte. Es besteht als gestreckter Fachwerkbau in einer einfach verriegelten und mit Geschossstreben beziehungsweise halben Mann-Figuren ohne Halsriegel ausgesteiften Konstruktion und wird durch eine nachträgliche Inschrift auf 1780 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |