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Teil der Gesamtanlage:
Eichelsachsen
Den Kern des Anwesens bildet ein kleiner vierzoniger Einhof, der (nach R. Reuter) 1765 erbaut wurde. Die zwei Zonen des Wohnteils und die Rückseite des Wirtschaftsteils blieben relativ gut erhalten. Ersterer entstand als Rähmkonstruktion mit einfacher Verriegelung und sparsam eingesetzten langen Fußstreben, die durch Gegenstreben unterstützt werden. Ein Eckständer zeigt als Schmuck einen gedrehten Stab. An den Ansichtsseiten liegt die Stockschwelle dem Rähm auf und ist mit einem Stabprofil versehen; Köpfe der Deckenbalken bleiben unsichtbar. Der Ern befindet sich in der äußeren Hauszone. Die zur Rainröder Straße gerichtete Rückseite von Scheune und Stall besteht aus einer Ständerkonstruktion mit langen, symmetrisch angeordneten Streben. Der Hof ist ein bedeutendes Element im Kreis der Kirchenumbauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |