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Teil der Gesamtanlage:
Eichelsachsen
Großer, gut erhaltener Einhof aus zweizonigem Wohnteil, Stall, Tenne und Bansen mit angepasster jüngerer Erweiterung. Der sehr klare, wirkungsvolle Fachwerkraster ist von Fenstervergrößerungen im Wesentlichen ungestört; er erstand deutlich vor der Mitte des 19. Jahrhunderts mit unten konvergierenden, oben divergierenden Geschossstreben und zweifacher Verriegelung. Am Giebel sind achsenweise Dreiergruppen von Wandständern zusammengestellt. Der über niedrigem Sockel aus Basalt mit Sandsteingliederungen stehende Hof leitet die Reihe der giebelständigen Hofanlagen an der Hauptstraße von Süden ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |