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Teil der Gesamtanlage:
Eichelsachsen
Von einer giebelständigen Hofanlage blieben die zwei Zonen des Wohnhauses bestehen. Es wurde nach der Stockschwelleninschrift 1811 durch den Zimmermeister Henrich Diettrich aus Kaulstoß errichtet. Das Gefüge, leider an der Hofseite durch Fenstervergrößerungen gestört, ist regelmäßig durch Geschossstreben ausgesteift, die durch kurze, schräg gestellte Stiele unterhalb der Fenster und zu ihren Seiten oberhalb der Halsriegel ergänzt werden. Es entsteht so ein ansprechend wirkungsvolles Fachwerkbild, das in der Reihe der giebelständigen Höfe an der oberen Hauptstraße eine besondere Rolle spielt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |