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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Der für Fußgänger geschaffene Steg über den Eichelbach führt in der Ortsmitte zur nordwestlich des Bachs gelegenen Kirche respektive zum südöstlich platzierten Backhaus. Er besteht aus vier schmalen, rechteckigen Sandsteinplatten, die den Ufermauern und einem mittleren, an den Schmalseiten abgerundeten Strompfeiler aufliegen. Der im 19. Jahrhundert, wohl 1826 oder kurz danach entstandene Steg ist als bedeutende innerörtliche Wegeverbindung und wegen seiner schlichten altertümlichen Konstruktionsart Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |