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Die beiden Scheunen wurden wohl bald nach 1826 separat von den dazugehörigen Höfen zwischen dem Eichelbach und der Gasse errichtet. Nr. 4 hat ein altes Tennentor mit außen angebrachter Verstrebung bewahrt. Besonders die Rückseiten, hohe Ständerkonstruktionen, die durch lange gebogene Streben versteift werden, sind im Anschluss an das Backhaus und das Bachufer gegenüber der Kirche und oberhalb des Stegs säumend, von wesentlicher städtebaulicher Bedeutung im Zentrum des Dorfs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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