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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Von der dreiseitig ausgebauten Hofanlage ist insbesondere das Wohnhaus, ein dreizoniger Fachwerkbau aus dem frühen 20. Jahrhundert, von wesentlicher städtebaulicher Bedeutung als südöstlicher Abschluss des Platzes um die Kirche mit Gefallenendenkmal, Backhaus und Steg. Das Haus weist mit seiner symmetrischen Fassadengliederung noch gleichsam klassizistischen Anspruch auf, wobei das Gefüge besonders zu beiden Seiten der Mittelachse durch wandhohe Andreaskreuze, sonst durch Geschossstreben und Reihen senkrechter Stiele unter den Fenstern geprägt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |