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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Dreizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage. Der Wirtschaftstrakt ist stark verändert, das Wohnhaus blieb jedoch als ein gutes und im Straßenbild wirksames Fachwerkhaus etwa des ausgehenden 19. Jahrhunderts erhalten. Das Gefüge ist sehr schlicht aus Ständern und Brustriegeln zusammengesetzt, nur die der Straße zugewandte Stubenzone zeigt Geschoss- und Gegenstreben. Zum Kulturdenkmal gehört die zweiflügelige Haustür mit Ornamentik der Neorenaissance über schöner Treppenpyramide.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |