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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Die giebelständige, winkelförmig ausgebaute Streckhofanlage hat sich etwa seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Ältester Teil ist das jetzige Wohnhaus, das ein sparsames Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben und einfacher Verriegelung zeigt. Angefügt ist eine Scheune und an sie rechtwinklig anschließend ein kleiner Stallbau. Das Anwesen ist in schöner Vollständigkeit erhalten; es dokumentiert die Entwicklung eines bäuerlichen Hofs und bildet ein wichtiges Element in der Reihe der gestaffelten Hofanlagen der oberen Brunnenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |