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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Das ehemals öffentliche Backhaus wurde wohl im späten 19. Jahrhundert direkt am Eichelbach und am oberen Dorfrand errichtet. Es ist ein einfacher konstruktiver Fachwerkbau unter Satteldach und mit massiv ausgeführten Schmalseiten. Kulturdenkmal wegen seiner früheren Bedeutung im Leben der Dorfgemeinschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |