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Zum bäuerlichen Anwesen gehört der aus dem Jahr 1878 stammende Bau einer früheren Schlagmühle, bestehend aus einem konstruktiven Fachwerkgeschoss über massivem Sockel. Das Mühlwerk, bis 1968 in Betrieb, ist seit etwa 1970 entfernt, der Bau bleibt aber ein wichtiges Beispiel für die Wirtschafts- und Siedlungsgeschichte und die Architektur unbewohnter Mühlen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |