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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Von einer traufständigen Hofanlage blieb als älterster Teil ein dreizoniges Wohn-Stall-Haus des 18. Jahrhunderts erhalten. Der Stall ist im 20. Jahrhundert massiv erneuert worden, die Stallstube darüber und der Rest des Wohnhauses blieben als gediegene Fachwerkkonstruktion mit schön ausgebildeten Mann-Verstrebungen erhalten. Aus der Zeit um 1900 stammt die zweiflügelige Tür in späten historistischen Formen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |