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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Im Verlauf der Hauptdurchgangsstraße ist im unteren Dorfteil eine zweibogige Brücke schräg über den Eichelbach geführt. Sie ist aus Basaltsteinen gemauert. Der Strompfeiler zwischen den beiden flach ausgebildeten Bogen hat bachaufwärts einen spitzen Pfeilerkopf. Die Brücke ist 1827, ein Jahr nach der zerstörerischen Flut, errichtet worden, worauf ein mit einer Bauinschrift versehener Stein hinweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |