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5 m
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Vogelsbergkreis
Schotten
Götzen
  • Zur Schweiz 4
Ev. Kirche und alte Schule
Flur: 1
Flurstück: 98/2

Das nicht zuletzt wegen seiner ursprünglichen Dreifachnutzung bedeutende öffentliche Gebäude schließt das platzartig ausgebildete Dorfzentrum nach Osten ab. Schlichter rechteckiger Fachwerkbau mit schiefergedecktem Krüppelwalmdach, dem etwa in der Mitte ein vierseitiger Dachreiter mit Pyramidendach aufgesetzt ist. Die Längsseiten des Baus zeigen konstruktive Fachwerkgefüge, die südliche Schmalseite (mit dem Kirchenportal) ist verschiefert, die nördliche verschindelt. Zweigeschossigkeit und zweiter Eingang im Norden zeigen den Bereich der ehemaligen Schule mit der Lehrerwohnung an, hohe Rechteckfenster im Süden den Kirchensaal.

Er ist flach gedeckt über zwei Längsunterzügen, die auf je einer achtseitigen Stütze lagern. An der Schmalseite dem Eingang gegenüber befindet sich hinter dem Altar die einfache Kanzel, sonst wird der Raum an drei Seiten durch Emporen gegliedert, die über Stützen und Wandvorlagen konstruiert sind. Die Brüstungen zeigen Malereien aus der Zeit um 1830. Außer floralen Mustern sind Christus, Apostel und Evangelisten sowie Luther jeweils als Halbfiguren und große Attribute haltend dargestellt, daneben zwei alttestamentarische Szenen: Adam und Eva mit der Schlange am Apfelbaum und der harfespielende König David. Rechts neben dem Altar ist unter der Empore eine Loge für den Pfarrer eingebaut. Teil der Ausstattung ist ein kleines Holzkruzifix.

Das Gebäude hat zunächst als 1764 erbaute oder veränderte Friedhofskapelle ("Kirchhofhaus") in Schotten gedient und ist 1827 nach Götzen transloziert und hier wohl erweitert worden; genauere Modalitäten dazu sind nicht bekannt oder ablesbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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