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Erhalten blieben zwei Zonen des Wohnteils einer sonst erneuerten Hofanlage. Sie sind insgesamt verkleidet, wobei die wesentlichen Ansichtsseiten eine passende Verschindelung aufweisen. Das Haus dürfte das älteste erhaltene im engeren Dorfkern darstellen und gegen 1800 entstanden sein. Ihm kommt in der leichten Straßenbiegung, der es seine Giebelseite zuwendet, eine besondere städtebauliche Funktion zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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