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Von einer Hofanlage blieb der Stall-Scheunen-Trakt erhalten. Entstanden im beginnenden 19. Jahrhundert weist er ein vorzügliches konstruktives zweigeschossiges Eichenfachwerk auf. Einzelne Gefache haben florale Kratzputzornamente bewahrt. Der Bau ist dreizonig (Bansen-Tenne-Stall), der Sockel und der Stall sind aus Basaltquadern beziehungsweise -hausteinen gefügt. Kulturdenkmal aus bau- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |