Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von einer kleinen Gruppe traufständiger Höfe, die etwas oberhalb des Dorfkerns an der Forsthausstraße angesiedelt sind (und zu denen als kleinster das 2009 abgebrochene Armenhaus Forsthausstraße 17 gehörte), ist Forsthausstraße 14, ein zur Straße hin schindelverkleideter Streckhof zu fünf Zonen und mit seitlich platziertem Ern, der am besten erhaltene. Das Fachwerkgefüge des Wohnteils, wohl zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, ist, nach der Größe der Fenster zu urteilen, im Wesentlichen bewahrt. Zumindest der Stall, vielleicht auch Tenne und Heuviertel sind wenig jünger und wegen des abfallenden Geländes tiefer angelegt, jedoch ist die ganze Anlage unter einem Dach vereinigt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |