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Das Dorf etwa seit den 1920er Jahren nach oben abschließend, steht das frühere Forsthaus traufständig zur Straße. Es hat - entsprechend den seinerzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Försters - die Grundstruktur eines kleinen, eingeschossigen, vierzonigen Einhofs mit Stall und Tenne, erfährt aber freilich durch sein Mansarddach eine gestalterische Aufwertung. Im Ganzen nur wenig gestört, wenn auch wesentlich hinter einer Verbretterung verborgen, ist das Gebäude ein orts- und wirtschaftsgeschichtliches Zeugnis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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