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Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs steht im Verlauf der südlichen Friedhofsbegrenzung als eine niedrige Mauer aus Basalthaustein, die in der Mitte überhöht ist. Eingesetzt sind elf hochrechteckige Sandsteintafeln mit den Namen und Daten der Gefallenen. Die mittlere mit der allgemeinen Inschrift ist durch Reliefs eines Helms mit Eichenlaub und eines "Eisernen Kreuzes" ausgestaltet. (Die Inschrifttafeln für die im Zweiten Weltkrieg Gefallenen sind in der Vorhalle der modernen Friedhofshalle angebracht.)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |