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Die bis 1974 genutzte Schule wurde 1952/53 als Putzbau zu einem Geschoss unter steilem, biberschwanzgedecktem und über ein einfaches Traufgesims nicht herausstehendem Satteldach errichtet. Von der Straße her wirkt es mit aus der Mitte verschobenem segmentbogigem Eingang und einer Fensterreihe mit Schlagläden im Giebeldreieck wie ein Wohnhaus; die Schulfunktion zeigt sich von der Rückseite her mit großen Fenstern, die den Schulsaal belichten. Letzterer ist zugänglich durch einen traufseitigen, wenig niedrigeren Anbau unter Walmdach. Der Bau ist architekturgeschichtlich einer bereits deutlich vor dem Zweiten Weltkrieg namentlich in Stuttgart begründeten "traditionalistischen Moderne" zuzuordnen. Drei Linden markieren den früheren Schulhof.
Die Schule, seit 1974 Dorfgemeinschaftshaus, ist aus ortsgeschichtlichen und bautypologischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |