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Teil der Gesamtanlage:
Michelbach
Das Wohnhaus einer größeren Hofanlage stammt aus den Jahren um 1900 und ist aus Backstein gemauert. Repräsentativen Charakter gewinnt es durch die hell abgesetzten Fassadengliederungen (segmentbogige Rahmungen der Öffnungen, "Eckquaderung" und als Deutsche Bänder ausgebildete Gurtgesimse). Erhalten blieb auch die anspruchsvolle zweiflügelige Haustür in Neorenaissancedekor. Das in der Ecke zwischen Busenborner und Glockenstraße platzierte Haus ist von geschichtlicher und auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |