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Teil der Gesamtanlage:
Michelbach
Östlich der Kirche erhebt sich, eine kleine Platzbildung abschließend, der fünfzonige Einhof, erbaut um die Mitte des 19. Jahrhunderts oder etwas später. Er ist wenig gestört; lediglich der frühere Stallbereich wurde massiv ersetzt. Das wohl konstruktive Fachwerk ist verschindelt. Erhalten blieb außer einigen anscheinend originalen Fenstern insbesondere die zweiflügelige Haustür der Bauzeit mit nachklassizistischem Dekor. Von wesentlicher städtebaulicher Bedeutung ist der Hof wegen seiner Position im unmittelbaren Umfeld der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |