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Teil der Gesamtanlage:
Michelbach
Von einigen großen Höfen, die im späten 19. Jahrhundert am Südwestrand des Dorfs entstanden sind, hebt sich der große sechszonige Einhof in Traufstellung, in einem Gefach der Bansenzone datiert 1882, beinahe ungestört hervor. Kennzeichen sind konstruktives Fachwerk mit divergierenden oder konvergierenden Geschossstreben und zweifacher, im Wirtschaftsteil einfacher Verriegelung sowie die zweiflügelige Haustür mit nachklassizistischer Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |