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Teil der Gesamtanlage:
Michelbach
Das zweigeschossige, traufständige Fachwerkwohnhaus ist Teil einer dichteren Bebauung am Südrand des Dorfkerns. Das Gefüge ist sehr schlicht und besteht aus Ständern, sparsam eingesetzten Geschossstreben und einfacher Verriegelung. Nur an der Giebelseite erscheinen Aussteifungen in Form halber Mann-Figuren ohne Halsriegel. Diese in älterer Tradition (des 17. Jahrhunderts) stehende Verstrebungsweise verleiht dem Haus, das sonst wesentlich aus dem 19. Jahrhundert stammt, einen besonderen Alterswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |