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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage ist in einem Gefach oberhalb der Tür wohl nachträglich datiert 1764. Kennzeichen des für diese Zeit fortschrittlichen Fachwerks ist der Verzicht auf vollständige Mann-Figuren: Die Aussteifung wird durch sparsam eingesetzte Dreiviertelstreben erreicht. Die Bund- beziehungsweise an der Giebelseite die Wandständer treten in Dreiergruppen auf, was mit der zweifachen Verriegelung zu einem bemerkenswerten Gefügebild zusammenspielt. Als Zierformen sind nur noch geschweifte Hölzer symmetrisch in einzelne Brüstungsgefache des Obergeschosses eingesetzt. Hinweis auf eine tatsächlich im 18. Jahrhundert zu suchende Bauzeit ist der geschnitzte Fuß des Eckständers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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