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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Bedeutende mehrteilige Hofanlage. Separat von den Wirtschaftsgebäuden und giebelständig zur Straße ist das dreizonige und zweigeschossige repräsentative Fachwerkwohnhaus errichtet. Es stammt - über erneuertem Hauptgeschoss - noch aus dem 18. Jahrhundert und weist eine fortschrittliche Konstruktion auf, die durch gebogene Geschossstreben ausgesteift wird und durch Dreiergruppen von Wandständern und schräge Hölzer in den Brüstungsgefachen Akzente erhält. Das steile Dach ist mit Krüppelwalmen versehen, der straßenseitige Giebel zeigt einen regelmäßigen Balkenraster, dessen durchlaufende Ständer mit einem 'Fries' aus Kopfwinkelhölzern abschließen.
Zum Kulturdenkmal gehören die großen Wirtschaftsgebäude aus dem 19. Jahrhundert, die über gemauerten Ställen konstruktives Fachwerk zeigen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |