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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Das giebelständige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage weist ein konstruktives Fachwerk aus der Zeit um 1830 auf. Das Quergebälk ziert noch ein feines Profil, das Gesamtbild bestimmen steil eingesetzte Geschossstreben und schräge, symmetrisch verwendete Stiele unterhalb der Fenster. Das Haus ist von einiger Bedeutung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |