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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Dreiseitig umbaute Hofanlage, im Wesentlichen aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts stammend. Das große dreizonige Wohnhaus ist ein Fachwerkbau noch des klassizistischen Typus, datiert 1821, und bis auf Fenstervergrößerungen wenig verändert. Die einfach verriegelten Geschosse werden durch lange, symmetrisch angeordnete Streben ausgesteift, wobei die dichte Stellung der Hölzer eine repräsentative Wirkung unterstützt. Zwischen Schwelle und Rähm deckt ein durchlaufendes profiliertes Holz die Balkenköpfe ab. Die Wirtschaftsgebäude stammen nach einer Gefachbemalung im Kern aus 1812, sie wurden freilich der Nutzung entsprechend verändert und mehrfach ergänzt. Die Stallbereiche sind zumeist aus Backstein, die Lagergeschosse aus konstruktivem Fachwerk errichtet. Der Hof ist, nicht zuletzt wegen des verhältnismäßig guten Erhaltungszustands Kulturdenkmal mit orts- und agrargeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |