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Das mit dem Giebel an der Straße stehende Wohnhaus der Hofanlage entstand etwa 1830, stammt also aus der gleichen Zeit wie seine unmittelbaren Nachbarn, ist aber ein wenig größer. Das Fassadenbild wird auch hier durch Geschossstreben und einfache Verriegelung bestimmt, dazu kommen schräg oder senkrecht eingesetzte Stiele in den Brüstungsgefachen. Erhalten blieb die aus Sandstein gearbeitete Freitreppe. Zum Kulturdenkmal gehört der die Hoffläche rückwärts abschließende Wirtschaftsbau aus dem ausgehenden 19. beziehungsweise frühen 20. Jahrhundert und ein beide miteinander verbindender Trakt. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal, das Wohnhaus hat außerdem eine hohe städtebauliche Bedeutung im Verlauf des wenig gestörten Straßenabschnitts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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