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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Das dreizonige, giebelständige Fachwerkwohnhaus dürfte ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus gewesen sein; sein konstruktives Gefüge über hohem Bruchsteinsockel blieb im Wesentlichen erhalten. Es wird bestimmt durch regelmäßig angeordnete Geschossstreben und schräg gestellte Stiele unter den Fenstern. Das Quergebälk, bei dem im wenig veränderten vorderen Hausabschnitt die Stockschwelle direkt auf dem Rähm des Hauptgeschosses zu liegen scheint, zeigt noch ein feines Profil. Zur Straße gerichtet ist die Bauinschrift: "Reinrod am 8ten Mey ist dieses Haus erhoben worden, von bau Herr Peter Bechtold und Phileph Koch von Fauerbach, Zimmermeister als man zehlt 1823 Jahr."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |