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Das funktionsfähige Backhaus steht am Niddaübergang; seine Traufwände und Giebel sind aus konstruktivem Fachwerk. Das im 19. Jahrhundert entstandene kleine Gebäude ist das nördlichste in einer Reihe öffentlicher Bauten, die auf dem schmalen Streifen zwischen Straße und Nidda errichtet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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