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Das kleine, giebelständige Wohnhaus einer Hofanlage ist stark verändert worden, jedoch hat die dem Hof zugewandte Traufseite ein klares Fachwerkgefüge vielleicht noch aus dem 17. Jahrhundert bewahrt. Es ist mit der frühen Version der Mann-Verstrebung konstruiert, die nur an den Eckständern auftritt, während dazwischen eine durchlaufende Brustriegelkette erscheint, ohne dass ein Bundständer betont wäre. Einzige Bauzier ist ein Rundstab an der Stockschwelle. So stellt das Haus ein relativ frühes Beispiel bäuerlichen Wohnens dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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