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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Der ursprünglich zu Mühlstraße 5 gehörende Stall-Scheunen-Bau schließt die Hofreite nach rückwärts ab. Abgesehen vom gemauerten Stallbereich und einer Brandmauer aus Backstein zeigt er einen steil proportionierten, regelmäßigen Balkenraster, wie er für das frühe bis mittlere 19. Jahrhundert typisch ist. Kulturdenkmal aus wirtschaftsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |