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Eine Mahl- und Schlagmühle an dieser Stelle ist 1579 genannt. Die Bauern von Rainrod und Stornfels (!) hatten hier mahlen zu lassen. Von der lange anhaltenden Bedeutung der nicht mehr in Betrieb befindlichen Mühle zeugen insbesondere der erhaltene Teil des Wohnhauses und die dahinter angelegte Scheune, ehemals durch Wirtschaftsbauten verbunden. Ersteres ist ein repräsentativer Fachwerkbau des klassizistischen Typus aus der Zeit um 1820, dessen zur Straße gerichteter Giebel einen kleinen Krüppelwalm aufweist. Einen solchen hat auch die etwa gleichzeitige Scheune, ein mächtiger, herrschaftlich anmutender Bau aus Basalt mit symmetrischem Aufriss, gegliedert durch ein mittleres Tor, das von Türen und kleinen Fenstern flankiert wird. Das seitlich am Wohnhaus stehende, 1917 als konstruktiver Fachwerkbau geplante und turmartig hohe Mühlengebäude ist stark verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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