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Der Fußweg vom Dorf zur Kirche führt zwischen den Anwesen Rathausstraße 22 und 24 hindurch. Hier wurde ein Portal errichtet. Es besteht aus zwei schmiedeeisernen nachklassizistischen Torflügeln zwischen sandsteinernen Pfosten mit profilierten Abdeckplatten und dürfte bald nach dem Neubau der Kirche entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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