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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Neben dem ehemaligen Gemeindewirtshaus steht mit der Rückseite zur Nidda der aus zwei niedrigen traufständigen Trakten bestehende Komplex aus Gemeinde- und Backhaus, im 19. Jahrhundert als schlichte Fachwerkkonstruktion errichtet, der Backhausteil über einer brüstungshohen Sockelmauer. Kulturdenkmal aus bautypologischen Gründen, wegen der ursprünglichen Bedeutung im Dorfleben und der städtebaulichen Einordnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |