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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Bemerkenswerter, einzeln stehender, traufständiger Fachwerkbau zu zwei Geschossen. Das im Wesentlichen gut erhaltene, markante Gefüge wird gegliedert und stabilisiert durch Mann-Figuren, die teilweise noch ohne Halsriegel ausgebildet sind. Als weitere Merkmale verweisen die Geschossauskragung sowie Rundstabprofile an Rähm und Stockschwelle in das beginnende 18. Jahrhundert als Entstehungszeit. Das als Gemeindewirtshaus und später als Rathaus genutzte Gebäude ist bedeutend aus bautypologischen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |