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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Großes traufständiges Fachwerkhaus. Das Gefüge stammt aus zwei Bauphasen: Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts entstand das untere Geschoss, 1883 das obere, wobei ein einheitliches Bild angestrebt wurde. Die Fassadenausbildungen sind den Bauzeiten entsprechend schlicht; lediglich schräge Hölzer in den Brüstungsfeldern unter den Fenstern lockern das ansonsten rein konstruktiv aufgebaute Balkenwerk auf. Anspruchsvoll ist hingegen der symmetrische Aufriss der Straßenseite mit zweiläufiger Treppe vor dem hohen Sockel. Das bis 1951 als Schule genutzte Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |