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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Breiter verputzter Fachwerkbau, traufständig zur Rathausstraße und mit der rechten Giebelseite an eine Nebengasse grenzend. Das Gefüge ist über niedrigem Kellersockel aufgerichtet; das Erdgeschoss dürfte noch im 19. oder im frühen 20. Jahrhundert erneuert worden sein, während Obergeschoss und steiles Satteldach wohl aus dem 18. Jahrhundert stammen. Hierauf verweisen außer der Kubatur des Gebäudes insbesondere die Positionen der Fenster. Bemerkenswert ist die symmetrische Ausbildung der Fassade in drei Achsen - abgesehen von einer schmalen Erweiterung nach rechts, die vor 1840 entstanden ist. Von seinen Entstehungsumständen her als Wohn-Stall-Haus anzusprechen (Hoffläche und Wirtschaftsgebäude befinden sich auf der Rückseite), ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |