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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Von der Straße deutlich zurückgesetztes traufständiges Fachwerkwohnhaus zu zwei Geschossen. Das Haus ist stark geflickt, bemerkenswert bleiben dabei aber die Verstrebungen des Obergeschosses, zum Teil in der Art der frühen Mann-Form ohne Halsriegel, sowie die Füllhölzer des linken Hausteils, die noch Taustabornamente aufweisen. Das Gefüge dürfte somit im Kern noch dem 17. Jahrhundert angehören.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |