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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Traufständiges, von der Straße zurückgesetztes Fachwerkhaus, vielleicht noch vor 1700 errichtet und in jüngerer Zeit links und rechts verändert. Bemerkenswert ist die sehr aufwendige Urkonstruktion, von der die dicht gestellte Reihe von Mann-Figuren mit ausladenden gebogenen Fußstreben, Halsriegeln und kurzen Gegenstreben erhalten blieb. Die Füllhölzer zeigen ein Taustabornament.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |