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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Großer repräsentativer Wohnbau in einem gediegenen konstruktiven Fachwerkgefüge des Klassizismus. Seine beiden Stockwerke sind je zweifach verriegelt und symmetrisch durch Geschossstreben gegliedert. Sie erheben sich über hohem Sockel mit Eckquaderung und schließen mit einem Krüppelwalmdach. An der Front der breiten, zweiläufigen Freitreppe ist ein Sandsteinrelief eingemauert. Es zeigt einen Jäger, der mit seinem Hund einen Hirsch jagt, und die Jahreszahl 1807. Das Haus oder sein Vorgänger soll nach Abbruch der 'Gierhäuser' Wohnhaus des Försters gewesen sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |