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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Die Hofanlage steht städtebaulich wirkungsvoll an einem über die Nidda führenden Steg. Giebelständig und biberschwanzgedeckt ist ihr dreizoniges Fachwerkwohnhaus in einem durch Geschossstreben regelmäßig gegliederten Gefüge des beginnenden 19. Jahrhunderts errichtet. Ein älterer Baukern macht sich rückseitig durch eine klassische Mann-Verstrebung bemerkbar. Auch ist ein Geschossüberstand angedeutet und das Quergebälk mit feinen Profilen geziert. Frei im Winkel zum Wohnhaus steht der große, wenig jüngere Stall- und Scheunenbau mit mittlerer Tenne zwischen massiven Ställen aus Basalt und mit konstruktivem Fachwerkobergeschoss; die Giebelseite ragt, korrespondierend mit einem Anbau am Wohnhaus, über der Nidda auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |