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Repräsentatives zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über hohem Sockel. Es zeigt ein konstruktives Gefüge des frühen 19. Jahrhunderts mit steil eingesetzten Geschossstreben und Stielen unterhalb der Fensterbrüstungen. Die Straßenfront ist fünfachsig und symmetrisch ausgebildet, in der Mitte ist über einer Freitreppe die Eingangstür in der Fassade zurückgesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |