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Am Friedhof
Am Schloßberg 1-3, 2-10, 28, 34
Erbsengasse 1-17; 2
Friedhof (Flst.: 33)
Kirchpfad
Schloßbergstraße 2-10; 11
Die Stadtsilhouette Altenburgs wird von dem die Ortschaft überragenden Schloß geprägt. Das Schloß und der Schloßberg bilden den Schwerpunkt im südlichen Abschnitt der Gesamtanlage. Den nördlichen Bereich vergegenwärtigen einige Hofanlagen aus dem frühen 19. Jh., deren Wirtschaftsgebäude das Straßenbild maßgeblich gestalten. Als eingefügte Gelenkstelle zwischen beiden genannten Gesamtanlagenabschnitten fungiert eine kleinmaßstäbliche Wohnbebauung, deren bauliche Substanz bis in das 17. Jh. zurückreicht.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |