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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Traufständiges Doppelhaus an der zum Friedhof ansteigenden Straße. Der linke Hausteil, im Obergeschoss durch kräftige gebogene Fußstreben mit "Spornen" ausgesteift, dürfte 1759 entstanden sein, wie ein profilierter und beschrifteter Balken, der jetzt als Türsturz dient, angibt. Der rechte Hausteil zeigt hingegen ein konstruktives Gefüge des 19. Jahrhunderts, das durch ein Profil über dem Quergebälk geziert ist und wirkungsvoll an der Straße aufragt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |