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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Kleiner, giebelständiger Fachwerkbau, nach der Inschrift in der Stockschwelle 1758 durch den Zimmermann Johannes Koch gebaut und 1818 renoviert, wobei das ansprechende konstruktive Gefüge und der Name des Zimmerers eher in das Jahr 1818 als Entstehungszeit verweisen. Kennzeichen sind mit den Geschossstreben korrespondierende schräge Stiele in den Brüstungsgefachen und die Ausbildung einer "Mittelachse" an der Giebelseite durch die Konzentration dreier Wandständer. Das Quergebälk ist durch ein Profil verziert beziehungsweise verdeckt. Zum Anwesen gehört ein wohl ebenso altes und als Fachwerkbau errichtetes Nebengebäude mit Kniestock.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |