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Das gefährdete Fachwerkgebäude ist mit seiner verkleideten Giebelseite zur Straße gerichtet und bildet einen schönen Abschluss des historischen Dorfkerns an der Nidda. Es war der wesentliche Teil einer Hofanlage und dürfte ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus dargestellt haben, entstanden noch im mittleren bis späten 18. Jahrhundert aus einem bereits als konstruktiv zu charakterisierenden Balkengefüge mit geschosshohen Streben und einfacher Verriegelung. Dabei ist noch eine Geschossauskragung ausgebildet, und die Stockschwelle wurde mit einem feinen Profil ausgestattet. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen erhaltenswürdig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |