Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Für eine Hofanlage, die zu Anfang des 20. Jahrhunderts an der Frankfurter Straße westlich des Dorfs noch in Einzellage entstand, entwarf der Schottener Kreisstraßenmeister Sommerkorn 1903 das Wohnhaus als einen eingeschossigen Backsteinbau, dessen Ecke zwischen der Frankfurter und der Uferstraße abgeschrägt ist. Das Haus ist über einem Basaltsockel aus rotem Backstein gemauert und hat hell abgesetzte Gliederungen (Ecken, Gesimse, Gewände der segmentbogigen Öffnungen). Zur Straße ist in der Fassadenmitte über dem ehemaligen Eingang ein Zwerchhaus ausgebildet.
Das Anwesen leitet an exponierter Stelle die historische Bebauung des Dorfs von Süden her - sowohl zur Frankfurter Straße wie zur Uferstraße - ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |