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Teil der Gesamtanlage:
Rudingshain
Das Forsthaus ist ein relativ anspruchsvoll ausgestalteter Typenbau, der nach der Datierung im Sockel 1899 errichtet wurde. Er besteht aus dem giebelständigen, anderthalbgeschossigen Wohntrakt mit rechts anschließendem, traufständigem und zum Teil massivem Wirtschaftsteil. Das bewegt ausgeführte Schmuckfachwerk wiederholt Historisches: Geschossvorkragungen mit fein profilierten Balkenköpfen, Rauten und geschweifte Streben sowie Andreaskreuze und verzierte Eckständer. Das Anwesen ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |